Vorsorge - eine Sorge weniger

 Bestattungsvorsorge | Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | Testament

Bestattungsvorsorge

Nicht nur Senioren/innen, sondern auch jüngere Menschen – vor allem wenn sie Verantwortung für andere tragen – sind gut beraten, sich rechtzeitig damit zu befassen, was geschieht, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können oder nicht mehr da sind. Vielleicht kostet es Sie erst einmal Überwindung, sich mit diesen Dingen zu befassen, aber als Lohn winkt die Gewissheit, dass Sie alles getan haben, was getan werden kann und dass alles so geregelt ist, wie Sie es wollen. 

SELBSTBESTIMMUNG

Sie treffen sämtliche Entscheidungen selbst – die gesamte Gestaltung
der Trauerfeier und Bestattung richtet sich nach Ihren persönlichen Wertvorstellungen und Wünschen.
Es bleibt dabei ganz Ihnen überlassen, wie weit Sie ins Detail gehen.

SICHERHEIT

Nicht immer kennen oder respektieren die nächsten Angehörigen im Leben geäußerte Wünsche zur Bestattung. Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie sicher sein, dass wir im Trauerfall alles in Ihrem Sinne umsetzen.

ENTLASTUNG

Im Bewusstsein, alles geregelt zu haben, können Sie sich voll und ganz auf das Leben konzentrieren.
Außerdem ist Ihre Familie von den schweren Entscheidungen im Trauerfall befreit.

Detaillierte Informationen zur Bestattungsvorsorge
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung geregelt werden. Er bietet die Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen bei der Bestattung auch erfüllt werden. Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages hängen von den individuellen Bedürfnissen ab. Wer nicht sicher ist, ob die Angehörigen die eigenen Wünsche umsetzen werden, kann das Totenfürsorgerecht auf den Bestatter übertragen. Bei Verstorbenen ohne bestattungspflichtige Angehörige beauftragt eine Behörde, zumeist das Ordnungsamt, einen Bestatter, sofern keine Bestattungsvorsorge getroffen wurde. In diesem Fall findet die kostengünstigste Bestattung statt. Um zu vermeiden, dass die eigenen Wünsche des Verstorbenen nicht berücksichtigt werden, empfehlen wir:

• Die Bestattungsart vertraglich zu regeln
um zu verhindern, dass z.B. gegen den mündlich geäußerten Willen des Verstorbenen
von den Angehörigen anstelle einer Erdbestattung, eine Feuerbestattung veranlasst wird.

• Den Charakter der Bestattung vertraglich zu regeln
Eine Bestattung wird ansonsten z.B. gegen den mündlich erklärten Willen des Verstorbenen
im Stillen vollzogen und Freunde und Bekannte werden nicht benachrichtigt.

• Den Bestattungsort vertraglich zu regeln
Es kann passieren, dass ein Familiengrab vorhanden ist und der Verstorbene dennoch in einem Urnengrab oder auf einem anderen Friedhof bestattet wird. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, z.B.: Den mit der Bestattung betrauten Familienangehörigen ist die Existenz eines Familiengrabes nicht bekannt.

Ein Alleinstehender wird in der Regel umfangreichere Abmachungen und Festlegungen treffen als jemand mit Familie. Besteht ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen, kann ein Vorsorgevertrag auf wenige wichtige Entscheidungen (z.B. Bestattungsart) beschränkt bleiben. Ist das Verhältnis jedoch kompliziert, empfiehlt sich eine umfangreiche Vertragsgestaltung. Gleiches gilt für den Fall, dass die Angehörigen nicht vor Ort leben und im Todesfall nicht die ersten Ansprechpartner sein könnten.

Finanzielle Absicherung
Grundsätzlich bietet ein Vorsorgevertrag die Möglichkeit, den finanziellen Rahmen wohlüberlegt abzustecken. Eine Bestattung erfordert heute bei ständig steigenden Gebühren einen Betrag von ca. 2.500 bis 7.000 €, gegebenenfalls zuzüglich Kosten für das Grabmal und die zukünftige Grabpflege. Auch in dieser Hinsicht ist also Vorsorge erforderlich. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Bestattungs- vorsorge finanziell abzusichern.

Eine Sterbegeldversicherung, die Sie bei uns abschließen können, garantiert Ihnen, dass Ihre Vorstellungen einer würdevollen Bestattung zuverlässig verwirklicht werden und dafür alle finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

• Gesundheitsprüfung entfällt
• Abschluss bis zum 80. Lebensjahr möglich
• Versicherungssummen von 2.500 bis 20.000 € möglich
• Monats-, Jahres- oder Einmalzahlungen möglich
• sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod

Eine weitere Möglichkeit ist die Anlage des Vorsorgegeldes bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Auch diesen Vertrag können Sie bei uns abschließen. Nach Vertragsabschluss wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mündelsicher angelegt und ist durch die Ausfallbürgschaft einer Bank zusätzlich abgesichert. Im Gegensatz zu einem Sparbuch, haben Dritte (z.B. das Sozialamt) keinen Zugriff auf diese zweckgebundenen Gelder. Eine Kündigung des Vertrages ist nur durch Sie selbst bei uns möglich. Durch den Abschluss des Treuhandvertrages bekommen Sie automatisch eine kostenfreie Mitgliedschaft beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.. Diese beinhaltet eine Auslandsrückholgarantie, falls Sie im Ausland versterben sollten und die kostenfreie telefonische Beratung zu allen juristischen Fragen rund um die Bestattungsvorsorge. Außerdem erhält jedes Mitglied eine Vorsorgekarte, die wie eine Scheckkarte immer mitgeführt werden sollte, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist, dass ein Treuhandvertrag besteht und welcher Bestatter verständigt werden soll.

Wir beraten sie umfassend und nehmen uns in Ihrem kostenfreien Vorsorgegespräch gerne die Zeit um alle wesentlichen Punkte gemeinsam zu besprechen.

WICHTIG:

Bestattungswünsche gehören nicht ins Testament!

Bis ein Testament vom Gericht eröffnet wird, vergehen oft mehrere Wochen, was für die Bestattung zu spät ist!

Patientenverfügung

Ärzte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, alles in ihrer Machtstehende zu tun, um einen Patienten am Leben zu erhalten. Jeder Mensch hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen oder unterlassen werden sollen. Was aber, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist? Nur die Patientenverfügung ist verbindlich!
Viele Menschen vertrauen darauf, dass im Notfall ihr Partner oder ihre Kinder den Ärzten mitteilen werden, wie sie selbst in Grenzsituationen behandelt und versorgt werden wollen. Doch bei volljährigen Patienten sind die Anordnungen von Angehörigen, Freunden oder Kollegen für das medizinische Personal im Regelfall nicht bindend – es sei denn, die Betroffenen selbst haben die Wünsche in einer Patientenverfügung niedergelegt, die ihren Willen juristisch eindeutig zum Ausdruck bringt. Eine Patientenverfügung hilft Ihren Angehörigen, Betreuern und Ärzten, in Ihrem Sinne zu handeln.

In unserem Vorsorgeratgeber finden Sie detaillierte Informationen sowie Vordrucke zum Ausfüllen. 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer an Ihrer Stelle entscheidet und handelt, wenn es nötig wird. Jeder Mensch kann vorübergehend oder dauerhaft in die Lage geraten, seinen Willen nicht mehr äußern und seinen Alltag nicht mehr regeln zu können. Wer gibt dann die Einwilligung zu einer Operation, bezahlt Rechnungen oder kümmert sich darum, wo und wie man versorgt wird? Wenn jemand nicht mehr
für sich selbst sprechen oder handeln kann, bestellt das Betreuungsgericht – nach Prüfung durch einen Amtsarzt und den Betreuungsrichter – einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Verwandter sein, ist häufig aber auch eine völlig fremde Person. Um eine solche Fremdbestimmung zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.

Auch hierzu finden Sie Informationen und Vordrucke in unserer Vorsorgeratgeber.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten Ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln und Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird ein gerichtlich bestimmter Betreuer eingesetzt. Falls sich im Familien- oder Freundeskreis niemand finden sollte, der diese Aufgabe übernehmen könnte, wird ein sogenannter Berufsbetreuer eingesetzt. Sie können jedoch im Vorfeld, wenn Ihnen eine Vorsorgevollmacht zu weit geht, eine sogenannte Betreuungsverfügung errichten. Dadurch erreichen Sie, dass kein Fremder, sondern eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson als Betreuer eingesetzt wird. Die Betreuungsverfügung (=rechtliche Betreuung) soll dem Wohl der bzw. des Betreuten dienen.

Auch hierzu finden Sie Informationen und Vordrucke in unserer Vorsorgeratgeber.

Testament

Ein Testament ist unbedingt erforderlich, wenn Sie nicht nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt werden wollen. Damit ein Testament rechtskräftig wird, gibt es verschiedene Dinge zu beachten.

Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in unserem Vorsorgeratgeber.
Des Weiteren finden Sie dort Informationen zur gesetzlichen Erbfolge, steuerliche Hinweise und Wissenswertes rund um die Themen erben und vererben.

 

Ihre persönliche Vorsorgemappe

Zusammen mit unserem Ratgeber erhalten Sie Ihre persönliche Vorsorgemappe mit Vordrucken zum Selbstausfüllen zu allen relevanten Themen:

○ Persönliche Angaben für den Todesfall
○ Rentenunterlagen
○ Krankenkasse und Versorgungsamt
○ Übersicht Verträge und Policen
○ Vermögensauflistung
○ Mitgliedschaften
○ Digitaler Nachlass
○ Testament
○ Vorsorgevollmacht
○ Betreuungsverfügung
○ Patientenverfügung
○ Organspende

Alle, die in Schönheit gehen, werden in Schönheit auferstehen..

Friedrich Schiller