Bestattungsarten
Sargbestattung, Urnenbestattung, Baumbestattung, Seebestattung
Sargbestattung
Bei der Sargbestattung (auch Erdbestattung oder Beerdigung genannt) handelt es sich um die ursprünglichste und wohl auch älteste Form der Bestattung eines Verstorbenen. Bei der Beerdigung wird der Verstorbene in einem Vollholzsarg in einer vorgeschriebenen Tiefe begraben. Weiterhin müssen Mindestruhezeiten beachtet werden, die sich regional unterscheiden können. Mittlerweile wurde die Erdbestattung als häufigste Bestattungsform von der Feuerbestattung abgelöst. Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung.
Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen einer Wahlgrabstätte und einem Reihengrab. Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum das Grabnutzungsrecht.
Wahlgrabstätten sind Grabstätten, bei denen ein Nutzungsrecht für die Dauer Ruhefrist erworben wird, diese sind in der Friedhofssatzung festgelegt. Die Lage des Grabes kann von den Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden. Wahlgräber können Einzel-, Doppel- oder Familiengräber sein, in denen mehre Verstorbene, unter Einhaltung der Ruhefristen, erdbestattet werden können und auch Urnen dürfen beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann. Näheres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt werden und nicht selbst ausgewählt werden können. In jeder Reihengrabstätte darf grundsätzlich nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Grabnutzungsrecht nicht verlängert werden und das Grab wird eingeebnet. Eine Verlängerung oder nachträgliche Umwandlung in ein Wahlgrab ist nicht möglich.
Der Tod ist das Tor ins Licht, am Ende eines mühsam gewordenen Weges.
Franz von Assisi
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Körper in einem Vollholzsarg in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Die Asche wird danach in eine Aschenkapsel gefüllt, diese wird versiegelt. Auf dem Siegel sind Name, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen eingeprägt. Bereits seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung auch in Europa vor allem aus hygienischen Gründen zunehmend verbreitet und ist heute sowohl als kirchliche als auch weltliche Bestattung der Erdbestattung gleichgestellt. Eine Feuerbestattung wird über Landesrecht geregelt. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht nachweisbar, bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen darüber.
Die Feuerbestattung ist die Voraussetzung für moderne Bestattungsformen und eröffnet heutzutage viele individuelle Möglichkeiten der anschließenden Beisetzung, ob nun auf einem Friedhof, in der See oder an den Wurzeln eines Weinstockes oder eines Baumes. Ausgefallene Varianten sind z.B. die Luftbestattung, die Weltraumbestattung oder auch die Diamantenbestattung. Diese sind allerdings in Deutschland nicht zugelassen und deshalb nur im Ausland möglich.
Möglichkeiten der Urnenbeisetzung
Urnenbestattung
Für die Urnenbestattung gibt es auf Friedhöfen unterschiedliche Grabarten. So kann die Urne beispielsweise in einem vorhandenen Einzel- oder Familiengrab, oder in einem Urnenerdgrab beigesetzt werden auch hier gibt es Wahl- und Reihengräber, wie bei der Erdbestattung beschrieben. Außerdem ist die überirdische Beisetzung der Urne in einem Kolumbarium oder die Beisetzung in einer pflegefreien Urnengemeinschaftsanlage oder an einem Friedbaum möglich. Näheres regelt auch hier die jeweilige Friedhofssatzung.
Klassischer Ablauf einer Urnenbestattung:
• Trauerfeier mit Urnenaufbahrung
• Trauerzug zur Grabstelle
• letzte Abschiedsworte am Grab
• Beisetzung der Urne
• Verabschiedung der Trauergäste am Grab
Ob ein Geistlicher oder ein freier Redner die Zeremonie begleitet, steht den Hinterbliebenen frei. Alternativ dürfen Angehörige natürlich auch selbst eine Ansprache halten.
Baumbestattung
Die Bestattung an den Wurzeln eines Baumes wird immer beliebter.
Die Einäscherung des Verstorbenen ist die Voraussetzung für diese Bestattungsform, denn eine Erdbestattung im Sarg ist in den sogenannten Bestattungswäldern nicht möglich. Im Ablauf ähneln sich eine klassische Urnenbestattung auf einem Friedhof und eine Baumbestattung in einem Bestattungswald.
Auf Wunsch kann eine Trauerfeier stattfinden und die Hinterbliebenen können im Vorfeld die gewünschte Gestaltung mit ihrem Pfarrer oder einem Trauerredner besprechen. Alternativ dürfen die Angehörigen natürlich auch selbst eine Ansprache halten.
In einem Bestattungswald ist es nicht möglich, eine individuell gestaltete Grabstätte für einen Verstorbenen zu errichten. Die Wälder sollen naturbelassen aussehen, somit dürfen weder Blumen gepflanzt noch Grabschmuck oder Kerzen aufgestellt werden.
Diese Bestattungsart ist mittlerweile auch schon auf vielen örtlichen Friedhöfen möglich.
Seebestattung
Seebestattungen auf dem offenen Meer erfordern ebenfalls zunächst die Kremation, denn die Seebestattung in einem Sarg ist generell nicht erlaubt.
Nach der Einäscherung kann die Beisetzung außerhalb der Dreimeilenzone in bestimmten Seegebieten stattfinden. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Urne bis zur Übergabe an das Meer zu begleiten.
Auf Wunsch kann auf dem Schiff auch eine Trauerfeier ausgerichtet werden. Ob ein Geistlicher, ein freier oder der Kapitän die Zeremonie begleitet, steht den Hinterbliebenen frei.
Ein Verstreuen der Asche ins Meer ist nicht zugelassen. Eine Urne aus wasserlöslichem Material ist vorgeschrieben, somit verteilt sich die Asche des Verstorbenen einige Zeit nach ihrer Absenkung im Meer. In Deutschland befinden sich für diese Bestattungsart freigegebene Seegebiete in der Ostsee und Nordsee. Seebestattungen können aber auch im Pazifik, Atlantik und im Mittelmeer ausgerichtet werden.
Gerade die Individualität ist das Ursprüngliche und Ewige im Menschen.
Friedrich Schlegel
Bestattungskosten
Weil eine Bestattung so individuell wie das Leben selbst ist, ist die Angabe eines Pauschalpreises kaum möglich.
Wir gehen mit Ihnen transparent und nachvollziehbar alle nötigen Positionen eines Auftrages durch, sodass Sie jederzeit den Gesamtüberblick über Ihre Kosten behalten.
Dabei ist es entscheidend nicht nur die Kosten für unsere Leistungen, sondern alle Kosten, die auf Sie zukommen werden, zu betrachten.
Grundsätzlich lassen sich die Kosten in 3 Bereiche unterteilen:
Unsere Leistungen und Waren
beauftragte Dienstleistungen
und ausgewählte Produkte
Auslagen für weitere Dienstleister
Krematorium, Floristen, Steinmetz, Traueranzeige, Trauerkaffee
Gebühren
Arzt-/Krankenhausgebühren, Sterbeurkunden, Friedhofsgebühren, Kasualgebühren
(diese können je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort stark variieren)
Die Kosten einer Bestattung sind stark abhängig von individuellen Wünschen und Vorstellungen. Um sich ein erstes Bild von möglichen Bestattungskosten machen zu können,nutzen Sie gerne unser Direkt-Angebot über den Bundesverband Deutscher Bestatter e.V..
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